Zusammenfassung für Hundehaltende im Kanton Zürich
Obligatorisch für kleinwüchsige Hunde (unter 45cm / unter 15 kg) im Kanton Zürich
Kleine Hunde sind ab 01.01.2017 von der Ausbildungspflicht befreit
Der Besuch einer Hundeschule (inkl. Welpengruppe für die Sozialisierung) ist jedoch trotzdem sehr empfohlen!
Obligatorisch für grosse Hunde (Rassetyp I) im Kanton Zürich
Wenn dein Hund bei der Übernahme zwischen 8 & 16 Wochen alt war:
Welpengruppe: mind. 4 Lektionen, Zeitfenster: zwischen der 8. & 16. Lebenswoche
Junghundekurs: mind. 10 Lektionen – mehr, falls Lernziele nicht erreicht. Zeitfenster: zwischen 16 Wochen & 18 Monaten
Spezialfälle:
Falls die Welpengruppe mit dem Hund nicht besucht wurde, obwohl er bereits im Welpenalter im Kt. Zürich gehalten wurde, muss ein Erziehungskurs von mind. 20 Lektionen innert der von der Gemeinde gesetzten Frist und unter Kostenfolge besucht werden.
Falls der Junghundekurs nicht besucht wurde, obwohl der Hund während dieser Zeit im Kt. Zürich lebte, muss ein Erziehungskurs von mind. 20 Lektionen innert der von der Gemeinde gesetzten Frist und unter Kostenfolge besucht werden.
Wenn dein Hund bei Übernahme zwischen 16 Wochen & 18 Monate alt war:
Junghundekurs: mind. 10 Lektionen – mehr, falls Lernziele nicht erreicht. Zeitfenster: zwischen 16 Wochen & 18 Monaten (vorausgesetzt, der Hund besuchte die Welpengruppe fristgerecht – oder er lebte im Welpenalter nicht im Kanton Zürich).
Achtung:
Falls die Welpengruppe mit dem Hund nicht besucht wurde, obwohl er bereits im Welpenalter im Kt. Zürich gehalten wurde, muss ein Erziehungskurs von mind. 20 Lektionen innert der von der Gemeinde gesetzten Frist und unter Kostenfolge besucht werden.
Falls der Junghundekurs nicht besucht wurde, obwohl der Hund während dieser Zeit im Kt. Zürich lebte, muss ein Erziehungskurs von mind. 20 Lektionen innert der von der Gemeinde gesetzten Frist und unter Kostenfolge besucht werden.
Wenn dein Hund bei Übernahme / Zuzug in den Kt. Zürich älter als 18 Mte. & jünger als 8 Jahre war:
Erziehungskurs: mind 10 Lektionen – mehr, falls Lernziele nicht erreicht. Zeitfenster: innerhalb 1 Jahres nach Übernahme oder Zuzug in den Kanton Zürich.
Achtung: falls der Erziehungskurs nicht besucht wird, setzt die Gemeinde eine Frist zum Nachholen des Kurses unter Kostenfolge an.
Alter des Hundes - bei der Übernahme oder beim Zuzug in den Kanton |
Welpenförderung (mind. 4 Lektionen) |
Junghundekurs (mind. 10 Lektionen) |
Erziehungskurs (mind. 10 Lektionen) |
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8 bis 16 Wochen |
ja | ja | nein |
16 Wochen bis 18 Monate |
nein | ja | ja1ausser die kantonale Bestätigung der Welpenförderung ist vorhanden |
18 Monate bis 8 Jahre | nein | nein | ja |
über 8 Jahre |
nein | nein | nein |
1 ausser die kantonale Bestätigung der Welpenförderung ist vorhanden