Obligatorische Kurse Kanton Zürich

 

Zusammenfassung für Hundehaltende im Kanton Zürich 

 

Obligatorisch für kleinwüchsige Hunde (unter 45cm / unter 15 kg) im Kanton Zürich

Kleine Hunde sind ab 01.01.2017 von der Ausbildungspflicht befreit

Der Besuch einer Hundeschule (inkl. Welpengruppe für die Sozialisierung) ist jedoch trotzdem sehr empfohlen!

 

Obligatorisch für grosse Hunde (Rassetyp I) im Kanton Zürich

Wenn dein Hund bei der Übernahme zwischen 8 & 16 Wochen alt war:

Welpengruppe: mind. 4 Lektionen, Zeitfenster: zwischen der 8. & 16. Lebenswoche

Junghundekurs: mind. 10 Lektionen – mehr, falls Lernziele nicht erreicht. Zeitfenster: zwischen 16 Wochen & 18 Monaten

 

Spezialfälle:

Falls die Welpengruppe mit dem Hund nicht besucht wurde, obwohl er bereits im Welpenalter im Kt. Zürich gehalten wurde, muss ein Erziehungskurs von mind. 20 Lektionen innert der von der Gemeinde gesetzten Frist und unter Kostenfolge besucht werden.

 

Falls der Junghundekurs nicht besucht wurde, obwohl der Hund während dieser Zeit im Kt. Zürich lebte, muss ein Erziehungskurs von mind. 20 Lektionen innert der von der Gemeinde gesetzten Frist und unter Kostenfolge besucht werden.

 

Wenn dein Hund bei Übernahme zwischen 16 Wochen & 18 Monate alt war:

Junghundekurs: mind. 10 Lektionen – mehr, falls Lernziele nicht erreicht. Zeitfenster: zwischen 16 Wochen & 18 Monaten (vorausgesetzt, der Hund besuchte die Welpengruppe fristgerecht – oder er lebte im Welpenalter nicht im Kanton Zürich).

 

Achtung:

Falls die Welpengruppe mit dem Hund nicht besucht wurde, obwohl er bereits im Welpenalter im Kt. Zürich gehalten wurde, muss ein Erziehungskurs von mind. 20 Lektionen innert der von der Gemeinde gesetzten Frist und unter Kostenfolge besucht werden.

 

Falls der Junghundekurs nicht besucht wurde, obwohl der Hund während dieser Zeit im Kt. Zürich lebte, muss ein Erziehungskurs von mind. 20 Lektionen innert der von der Gemeinde gesetzten Frist und unter Kostenfolge besucht werden.

 

Wenn dein Hund bei Übernahme / Zuzug in den Kt. Zürich älter als 18 Mte. & jünger als 8 Jahre war:

Erziehungskurs: mind 10 Lektionen – mehr, falls Lernziele nicht erreicht. Zeitfenster: innerhalb 1 Jahres nach Übernahme oder Zuzug in den Kanton Zürich.

 

Achtung: falls der Erziehungskurs nicht besucht wird, setzt die Gemeinde eine Frist zum Nachholen des Kurses unter Kostenfolge an.

Kurspflicht im Überblick

Alter des Hundes
- bei der Übernahme oder
beim Zuzug in den Kanton
Welpenförderung
(mind. 4 Lektionen)
Junghundekurs
(mind. 10 Lektionen)
Erziehungskurs
(mind. 10 Lektionen)
8 bis 16 Wochen

ja ja nein
16 Wochen bis 18 Monate

nein ja ja1ausser die kantonale Bestätigung der Welpenförderung ist vorhanden
18 Monate bis 8 Jahre nein nein ja
über 8 Jahre

nein nein nein

1  ausser die kantonale Bestätigung der Welpenförderung ist vorhanden